Elektronisches Registriernummern- und Antragstellerportal
Niedersachsen/Bremen/Hamburg

FAQ
Was ist eine Registriernummer?

Die Registriernummer ermöglicht eine Identifizierung der Begünstigten im land- und forstwirtschaftlichen, investiven oder sonstigen EU-Förderverfahren aus den Bereichen ELER/ EGFL.

Sie besteht aus einer 15-stelligen Zahlenfolge und wird grundsätzlich nach dem Ort der steuerlichen Festsetzung verschlüsselt.
Mitgliedstaat Deutschland Bundesland Landkreisschlüssel Gemeindeschlüssel Betriebsschlüssel
276 03, 04 oder 02 KKK GGG BBBB


Wer bekommt eine Registriernummer?

Für die Beantragung von Fördermaßnahmen des EGFL und/oder des ELER nach VO (EU) 2021/2115 und/oder VO (EU) 2021/2116 sowie für nationale Fördermaßnahmen benötigen natürliche und juristische Personen eine antragstellergebundene Registriernummer. Hierzu zählen auch die Forstbetriebe.
Betriebsinhaber/innen (natürliche wie juristische Personen), die Landtiere (Vögel, Landsäugetiere, Bienen und Hummeln) halten oder die Huftiere transportieren, haben ihre Betriebe vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit grundsätzlich registrieren zu lassen. Ebenso haben Unternehmer/innen (natürliche wie juristische Personen) von Betrieben, in denen Wassertiere (Fische, Weichtiere, Krebstiere) gehalten werden, ihre Betriebe vor der Aufnahme ihrer Tätigkeit grundsätzlich registrieren zu lassen.
Registriernummern sind u. a. auch an Etikettierbetriebe, Verwaltungsbehörden und Veterinärämter, sowie an die Landwirtschaftskammer, den NLWKN und andere EU-Förderbehörden zu vergeben, die ebenfalls Zugriff auf die HIT-Datenbank haben müssen. Auch an Einzelpersonen, z.B. Veterinäre, Hoftierärzte oder Meldevertreter werden Registriernummern vergeben. Mitarbeiter/innen von Verwaltungsstellen erhalten dagegen Mitbenutzernummern für eine Registriernummer. All dieses ist notwendig für die Anmeldung an der HIT-Datenbank und für die Nachvollziehbarkeit aller Aktionen auf der Datenbank.

Wie beantragt man eine Registriernummer?

Voraussetzung für die Zuteilung einer Registriernummer ist ein vollständig ausgefüllter Antrag. Detaillierte Informationen zum Ausfüllen der Formulare sind den Ausfüllhinweisen zu entnehmen. Der ausgefüllte Registriernummernantrag wird nach Abgabe des Antrages im Antragstellerportal ERNI an die zuständige Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen weitergeleitet.

Kann ich als Tierhalter/in über ERNI eine Registriernummer im Rahmen der Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) beantragen oder Änderungen an meiner/n bestehenden Registriernummer/n gemäß Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) vornehmen?

Nein.
Niedersächsische und bremische Tierhalter/innen haben einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Veterinäramt einzureichen, hamburgische Tierhalter/innen bei der Landwirtschaftlichen Kontroll- und Dienstleistungs-GmbH (LKD).

Ich habe eine Registriernummer gemäß Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV) und möchte eine neue Registriernummer für Förderung beantragen. Wie muss ich vorgehen?

Sie müssen sich zunächst über das Anmeldeformular bei ERNI registrieren und können anschließend als temporärer Nutzer eine Registriernummer für Förderung neu beantragen. In dem Antrags-Reiter „Registriernummern“ können Sie unter „Angaben zu weiteren Registriernummern“ die vorhandene Registriernummer des Hauptstandorts der Tierhaltung eintragen.

Anmeldung mit Nutzername und Passwort

Solange Sie noch keine HIT-Zugangsdaten besitzen, können Sie sich mit Nutzername und Passwort anmelden. Hinweis: Der Nutzername ist die im Anmeldeformular angegebene E-Mail-Adresse.
Haben Sie Ihre Zugangsdaten vergessen, erhalten Sie über den Link „Passwort vergessen“ ein neues Einmal-Passwort an Ihre E-Mail-Adresse.

Anmeldung mit HIT/ZID-PIN

Sie können sich mit Ihren bekannten HIT-Zugangsdaten anmelden. Grundsätzlich besteht die HIT/ZID-Registriernummer aus einer 12-stelligen Zahlenfolge. Vorangestellt werden dieser zusätzlich die Ziffern 276 als Kennung für die Bundesrepublik Deutschland, so dass insgesamt immer eine 15-stellige Zahlenfolge verwendet wird.

Wie kann ich meinen Antrag abspeichern, um Ihn später weiter zu bearbeiten?

Über das Kommando [Eingaben prüfen] werden alle Eingaben auf Plausibilität geprüft und gleichzeitig gespeichert.

Was erfolgt nach der Antragsabgabe?

Der ausgefüllte Registriernummernantrag wird nach Abgabe des Antrages im Antragstellerportal ERNI an die zuständige Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen weitergeleitet. Diese prüft auf Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit und kommt ggf. noch einmal wegen fehlender Angaben/Unterlagen auf Sie zu.

Anschließend erfolgt eine Prüfung in der Stammdatenstelle Niedersachsen/Bremen/Hamburg des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, die den Antrag an die beauftragte Stelle weiterleitet, um eine neue Registriernummer zu vergeben oder eine bestehende zu ändern.

Wird mit dem Kommando [Einreichen] mein Antrag sofort abgeschickt oder kann ich meine Daten noch in einer Übersicht überprüfen?

Bevor der Antrag eingereicht wird, erfolgt eine letzte Sicherheitsabfrage „Möchten Sie dieses Dokument jetzt einreichen?“. An dieser Stelle haben Sie noch die Möglichkeit den Vorgang abzubrechen. Zuvor können Sie sich Ihre Daten über das Kommando [PDF anzeigen] als Übersicht darstellen lassen und für Ihre Unterlagen abspeichern sowie ausdrucken

Wo befindet sich derzeit mein Registriernummernantrag?

In welchem Schritt sich Ihr Antrag derzeit befindet, sehen Sie im Portal ERNI.
Unter dem Menüpunkt „Recherchen/Suchen“ wird bei den laufenden Vorgängen der Status „Antrag in Bearbeitung“ oder „Antrag in Prüfung“ angezeigt. Die abgeschlossenen Vorgänge können Sie sich ebenfalls unter diesem Menüpunkt anzeigen lassen. Zusätzlich werden Sie per E-Mail über den erfolgreichen Abschluss Ihres Antrages informiert. Diese Benachrichtigung können Sie sich auch in ERNI unter dem Menüpunkt „neu eingegangene Dokumente“ anzeigen lassen.

Wo finde ich die Antragsbestätigung?

Sie finden die Antragsbestätigung im Hauptmenü unter „neu eingegangene Dokumente“.

Was muss ich mit der Antragsbestätigung machen?

Bei der erstmaligen Beantragung einer Registriernummer sowie bei Änderungen an bereits bestehenden Registriernummern müssen Sie die unterschriebene Antragsbestätigung per Post oder Fax an Ihre zuständige Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer senden. Dies ist für eine eindeutige Identifikation sowie zur Vermeidung von Missbrauch notwendig. Derzeit können wir nur so sicherstellen, dass die Anträge von Ihnen selbst gestellt werden.

Welche Unterlagen kann ich zur Identitätsprüfung vorlegen?

  • Personalausweis/Reisepass z. B. bei natürlichen Personen, Einzelunternehmen, Eheleuten, Sonstigen Personengesellschaften (z.B. Erbengemeinschaften)
  • Verträge z.B. bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Betriebsgemeinschaften
  • Registerauszüge (Vereinsregister, Handelsregister, …) z.B. bei Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kommanditgesellschaften, Limited, eingetragenen Vereinen, eingetragenen Genossenschaften


Bei welcher Bewilligungsstelle muss ich meine Antragsbestätigung einreichen?

Im Adressdatenfeld der Antragsbestätigung ist die für Sie zuständige Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen bereits vorgeblendet.

An wen kann ich mich bei Fragen zu meinem Registriernummernantrag wenden?

Landwirtschaftskammer Niedersachsen



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